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Das Rechtsgebiet Arbeitsrecht und die damit zusammenhängenden Rechtsgebiete haben für die betriebliche Praxis eine große Bedeutung. Die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts sind unvollständig und finden sich in einer Vielzahl von Einzelgesetzen. Eine große Rolle spielt das sogenannte Richterrecht. Eine interessengerechte Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht setzt eine entsprechende Spezialisierung und ständige Fortbildung voraus.
Wir haben uns für eine solche Spezialisierung entschieden und vertreten die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem privaten und öffentlichen Bereich. Wir beraten und vertreten daneben auch Betriebs- und Personalräte.
Zarth Lahmsen Schieb Qualmann
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