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Arbeitsrecht

 

Das Rechtsgebiet Arbeitsrecht und die damit zusammenhängenden Rechtsgebiete haben für die betriebliche Praxis eine große Bedeutung. Die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts sind unvollständig und finden sich in einer Vielzahl von Einzelgesetzen. Eine große Rolle spielt das sogenannte Richterrecht. Eine interessengerechte Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht setzt eine entsprechende Spezialisierung und ständige Fortbildung voraus.

 

Wir haben uns für eine solche Spezialisierung entschieden und vertreten die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem privaten und öffentlichen Bereich. Wir beraten und vertreten daneben auch Betriebs- und Personalräte.

 

Unseren Mandanten stehen wir unter anderem bei folgenden Fragen zur Verfügung:

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Teilzeitarbeit
  • Abmahnungserteilung
  • Vergütungsstreitigkeiten, insbesondere auch bei Außendienstmitarbeitern (Provisionen)
  • Mobbing
  • Verhandlungen mit dem Betriebs- und Personalrat
  • Einholung behördlicher Zustimmungen bei Kündigung
  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Vorbereitung von Kündigungen
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Zeugnisstreitigkeiten
  • Betriebliche Umstrukturierungen
  • Umgestaltung eines Arbeitsrechtsverhältnisses in freie Mitarbeit/Selbstständigkeit

 

Zarth Lahmsen Schieb Qualmann

Rechtsanwälte | Fachanwälte

Königstraße 50 A

30175 Hannover

 

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