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Miet- und
Wohnungs-
eigentumsrecht

 

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist jeweils ein Rechtsgebiet mit rasanter Entwicklung und einer Rechtsprechung der Instanzgerichte, die zu einer in der Vielzahl kaum zu überschauenden und teilweise widersprechenden Einzelfallentscheidungen neigt. Die Rechtslage ist häufig so komplex, dass man ihr ohne Spezialisierung nicht gerecht werden kann.

 

Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes bilden deshalb u. a.:

  • Gestaltung und Überprüfung von Wohnraummietverträgen
  • Gestaltung und Überprüfung von Gewerberaummietverträgen
  • Kündigungsrechtstreitigkeiten
  • Rechtsfragen bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern in außergerichtlichen Angelegenheiten sowie in gerichtlichen Verfahren
  • Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen

 

Zarth Lahmsen Schieb Qualmann

Rechtsanwälte | Fachanwälte

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