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Zwangsvollstreckung bedeutet Zugriff und zwangsweise Verwertung von Eigentum und Vermögen, speziell von Immobilien (Zwangsversteigerung). Ob und wie weit ein Gläubiger die Vollstreckung betreiben darf, bestimmt sich nach seinen Rechten, z. B. danach, ob eine Kündigung der Kredite durch die Bank rechtmäßig ist oder Verträge (z. B. Bürgschaften) wirksam sind. Daneben fordert der Gesetzgeber die Einhaltung einer Vielzahl von Verfahrensvorschriften. Kompetente Vertretung in diesem Bereich ist ebenso entscheidend für jeden, der seine Ansprüche stringent durchsetzen will, wie auch für denjenigen, der unberechtigte Zugriffe einschränken oder abwehren muss.
Zarth Lahmsen Schieb Qualmann
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